WIPO Mediations- und beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien
Das Schieds- und Mediationszentrum der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (das WIPO Zentrum) hat die WIPO Mediations- und beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien entwickelt, die speziell für die Beilegung von Streitigkeiten im Film- und Medienbereich konzipiert wurden.
Diese neuen Regeln und Mustervertragsklauseln und -vereinbarungen wurden in Zusammenarbeit mit Experten der Industrie entwickelt und sind besonders geeignet für die zeiteffiziente und kostengünstige Beilegung von Streitigkeiten im internationalen Film- und Mediengeschäft.
Typische Streitgegenstände im Film- und Medienbereich
|
|
Der schnelllebige Charakter der Film- und Medienbranche verlangt schnelle und kostengünstige Streitbeilegungsmittel. Besonders bei internationalen Streitigkeiten können Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit eine effiziente Alternative zum Gerichtsverfahren bieten.
Potentielle Nutzer der WIPO Mediations- und beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien sind z.B. Produzenten, Filmhersteller, Regisseure, Schauspieler, ausübende Künstler, Künstleragenturen, Interessenverbände, Producer und Herstellungsleiter, Schriftsteller, Drehbuchautoren, Filmkomponisten, Investoren, Sponsoren, Filmförderungen, Completion Bonds, Filmversicherungen, Rechtsanwälte im Bereich des Film-, Medien- und Urheberrechts, Gutachter, Filmgeschäftsführer, Film- und Videoverleiher, Weltvertriebe, Rundfunkanstalten, Kinobetreiber, Verlage, Verwertungsgesellschaften.
Schnelle und flexible Streitbeilegungsverfahren
Die neuen Regeln für Film und Medien bieten ein Mediationsverfahren, sowie ein beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren. Diese Verfahren sind komplementär und können, je nach Wunsch der Parteien, entweder kombiniert, oder allein verwendet werden. Besonders berücksichtigt wurde das Bedürfnis der Beteiligten im Film- und Medienbereich nach einem schnellen Verfahren. So wurden insbesondere die Verfahrensfristen der allgemeinen WIPO Schiedsgerichtsregeln gekürzt, um das von den Parteien gewählte Streitbeilegungsverfahren besonders zu beschleunigen.
Mediation für Film und Medien | Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien |
---|---|
Das WIPO Mediations- und beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien ist besonders zeitsparend und kostengünstig und dadurch für die Anforderungen in den meisten Film und Medien Streitigkeiten geeignet. Für bestimmte komplexere Film- und Medien Streitigkeiten kann es sinnvoll sein, das WIPO Schiedsgerichtsverfahren nach den allgemeinen WIPO Schiedsgerichtsregeln zu wählen. Die allgemeinen WIPO Schiedsgerichtsregeln sehen längere Fristen vor, sowie die Möglichkeit ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern zu ernennen. Auch in Fällen, in denen die Parteien in einer Film- und Medienstreitigkeit sich für ein allgemeines WIPO Schiedsverfahren entscheiden, stellt das WIPO Zentrum seine spezifische Liste von spezialisierten Schiedsrichtern im Bereich Film und Medien zur Verfügung von der die Parteien Schiedsrichter auswählen können. Wird das allgemeine WIPO Schiedsgerichtsverfahren mit dessen Regeln als Verfahrensart gewählt, so bestimmen sich die Kosten nach der allgemeinen Gebühren- und Kostenordnung.
Mediatoren und Schiedsrichter
Streitigkeiten im Film- und Medienbereich bedürfen spezifischen rechtlichen Fachwissens, Industrie-Know Hows und einer guten Kenntnis der Marktsituation. Das WIPO Zentrum stellt hierfür eine spezielle internationale Liste von Mediatoren und Schiedsrichtern zur Verfügung, die in Verfahren nach diesen Regeln bestellt werden können. Die Liste besteht aus hoch qualifizierten, international tätigen Mediatoren und Schiedsrichtern aus dem Film- und Medienrechtsbereich.
Dank seines weltweiten Netzwerks im Bereich des Geistigen Eigentums verfügt das WIPO Zentrum darüber hinaus über eine Datenbank von über 1,500 unabhängigen WIPO Schiedsrichtern, Mediatoren und Experten, aus über 70 verschiedenen Ländern, die in den verschiedensten Bereichen des Geistigen Eigentums und des Wirtschaftsrechts qualifiziert sind.
Soweit sich die Parteien nicht auf die Person des Mediators oder Einzelschiedsrichters, oder auf ein anderes Bestellungsverfahren einigen konnten, stellt das WIPO Zentrum den Parteien normalerweise eine Liste mit Namen von spezialisierten Mediatoren und Schiedsrichtern aus dem Film- und Medienbereich mit dem für die spezifische Streitigkeit benötigten Fachwissen zur Verfügung. Die Parteien können daraus den geeigneten Mediator oder Schiedsrichter auswählen, oder sofern sie sich nicht einigen können, dem WIPO Zentrum ihre Präferenzen angeben. Das WIPO Zentrum bestellt dann den Mediator oder Schiedsrichter unter Berücksichtigung der von den Parteien angegebenen Präferenzen.
Streitigkeiten nach den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien werden durch einen Einzelschiedsrichter entschieden. Soweit die Parteien es bevorzugen, dass ihr Fall von drei Schiedsrichtern entschieden werden soll, so können sie die allgemeinen WIPO Schiedsgerichtregeln wählen.
Kosten und Gebühren
Für Verfahren nach diesen Regeln wurden die Verwaltungsgebühr des WIPO Zentrums, sowie das Honorar für den Mediator und den Schiedsrichter reduziert, um diese an die typischen Verhältnisse in Streitigkeiten aus dem Film- und Medienbereich anzupassen.
WIPO ECAF
Den Parteien in einem WIPO Mediations- und beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien steht es frei, sich für die Nutzung der WIPO Electronic Case Facility (WIPO ECAF) zu entscheiden, um verfahrensbezogene Kommunikation zu vereinfachen.
WIPO ECAF ermöglicht es den Parteien, dem Mediator oder Schiedsrichter in einem Verfahren, Dokumente elektronisch in eine vertrauliche und geschützte Online-Verfahrensakte einzureichen. Jeder Neuzugang von Dokumenten wird den Teilnehmern mit einer E-Mail-Nachricht angezeigt und sie können die Verfahrensakte zu jeder Zeit einsehen. Die Online-Verfahrensakte kann auch zu Mitteilungen an die Verfahrensbeteiligten genutzt werden, dass ein Dokument in Papierform ausserhalb des WIPO ECAF eingereicht wurde.
Veranstaltungen
Das WIPO Mediations- und beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien wurde in Zusammenarbeit mit der singapurschen Media Development Authority und der Singapore Film Commission offiziell beim Asian Television Forum and Asia Media Festival vom Dezember 2-4, 2009 in Singapur eingeführt. Zu diesem Anlass hat das WIPO Zentrum einen eintägigen Workshop über WIPO Film and Media Dispute Prevention and Resolution gehalten.
Am 16. Februar 2010 organisiert das WIPO Zentrum, in Zusammenarbeit mit MiMMA e.V., anlässlich der 60. Internationalen Filmfestspiele in Berlin ein Business-Frühstück über Konfliktmanagement und Mediation im Filmgeschäft und das neue WIPO Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien.
Ab April 2010 werden das WIPO Zentrum und die Format Recognition and Protection Association (FRAPA) in der alternativen Streitbeilegung im Fernsehformatbereich zusammenarbeiten. Unter dieser Zusammenarbeit wird das WIPO Zentrum FRAPA’s existierende Mediationstätigkeit übernehmen und Fernsehformat bezogene Streitigkeiten verwalten, welche unter den WIPO Mediations- und beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien eingereicht werden.
Allgemeine Anfragen
WIPO Arbitration and Mediation Center
World Intellectual Property Organization (WIPO)
34, chemin des Colombettes, 1211 Geneva 20, Switzerland
Tel: (41-22) 338 8247 - Fax: (41-22) 338 8337
E-mail: Bitte verwenden Sie unser Kontaktformular