Empfohlene WIPO Vertragsklauseln und Vereinbarungen zum WIPO Mediations- und beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

Künftige Streitigkeiten

Mediationsverfahren für Film und Medien

"Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind dem Mediationsverfahren gemäss den WIPO Mediationsregeln für Film und Medien zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden."

Mediationsverfahren für Film und Medien mit für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit nachfolgendem beschleunigtem Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

"Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind dem Mediationsverfahren gemäss den WIPO Mediationsregeln für Film und Medien zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden.

Falls und insoweit als solche Streitigkeiten nicht innerhalb von [30] [60] Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt werden, sind sie nach Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [30] [60] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht soll aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von [bitte Zutreffendes angeben] entschieden werden."

Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

"Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind dem beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien zu unterwerfen und endgültig im beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Das Schiedsgericht soll aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von [bitte Zutreffendes angeben] entschieden werden."

Bestehende Streitigkeiten

Mediationsverfahren für Film und Medien

"Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit dem Mediationsverfahren gemäss den WIPO Mediationsregeln für Film und Medien zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

"Der Ort des Mediationsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden."

Mediationsverfahren für Film und Medien mit für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit nachfolgendem beschleunigtem Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

"Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit dem Mediationsverfahren gemäss den WIPO Mediationsregeln für Film und Medien zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

"Der Ort des Mediationsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden."

"Wir kommen ferner überein, eine solche Streitigkeit, falls und insoweit als sie nicht innerhalb von [30] [60] Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt worden ist, für den Fall der Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [30] [60] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht soll aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von [bitte Zutreffendes angeben] entschieden werden."

Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

"Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit der endgültigen Entscheidung im beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

Das Schiedsgericht soll aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von [bitte Zutreffendes angeben] entschieden werden."


ACHTUNG

Die oben aufgeführten Vertragsklauseln und Vereinbarungen sind Teil des WIPO Mediations- und beschleunigten Schiedsgerichtsverfahrens für Film und Medien. Dieses Verfahren ist besonders zeit- und kostengünstig und entspricht daher den Anforderungen in den meisten Film und Medien Streitigkeiten.

Für bestimmte komplexere Film- und Medien Streitigkeiten kann möglicherweise die Anwendung des WPO Schiedsgerichtsverfahren nach den allgemeinen WIPO Schiedsgerichtsregeln und den dazugehörigen Vertragsklauseln und Vereinbarungen sachgerechter sein. Die allgemeinen WIPO Schiedsgerichtsregeln sehen längere Fristen vor, sowie die Möglichkeit ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern zu ernennen. Auch in Fällen, in denen die Parteien in einer Film- und Medienstreitigkeit sich für ein allgemeines WIPO Schiedsverfahren entscheiden, stellt das WIPO Zentrum seine spezifische Liste von Film und Medien Schiedsrichtern zur Verfügung von welcher die Parteien Schiedsrichter auswählen können. Wird das allgemeine WIPO Schiedsgerichtsverfahren mit dessen Regeln als adäquate Verfahrensart gewählt, so bestimmen sich die Kosten nach der