About Intellectual Property IP Training IP Outreach IP for… IP and... IP in... Patent & Technology Information Trademark Information Industrial Design Information Geographical Indication Information Plant Variety Information (UPOV) IP Laws, Treaties & Judgements IP Resources IP Reports Patent Protection Trademark Protection Industrial Design Protection Geographical Indication Protection Plant Variety Protection (UPOV) IP Dispute Resolution IP Office Business Solutions Paying for IP Services Negotiation & Decision-Making Development Cooperation Innovation Support Public-Private Partnerships The Organization Working with WIPO Accountability Patents Trademarks Industrial Designs Geographical Indications Copyright Trade Secrets WIPO Academy Workshops & Seminars World IP Day WIPO Magazine Raising Awareness Case Studies & Success Stories IP News WIPO Awards Business Universities Indigenous Peoples Judiciaries Genetic Resources, Traditional Knowledge and Traditional Cultural Expressions Economics Gender Equality Global Health Climate Change Competition Policy Sustainable Development Goals Enforcement Frontier Technologies Mobile Applications Sports Tourism PATENTSCOPE Patent Analytics International Patent Classification ARDI – Research for Innovation ASPI – Specialized Patent Information Global Brand Database Madrid Monitor Article 6ter Express Database Nice Classification Vienna Classification Global Design Database International Designs Bulletin Hague Express Database Locarno Classification Lisbon Express Database Global Brand Database for GIs PLUTO Plant Variety Database GENIE Database WIPO-Administered Treaties WIPO Lex - IP Laws, Treaties & Judgments WIPO Standards IP Statistics WIPO Pearl (Terminology) WIPO Publications Country IP Profiles WIPO Knowledge Center WIPO Technology Trends Global Innovation Index World Intellectual Property Report PCT – The International Patent System ePCT Budapest – The International Microorganism Deposit System Madrid – The International Trademark System eMadrid Article 6ter (armorial bearings, flags, state emblems) Hague – The International Design System eHague Lisbon – The International System of Appellations of Origin and Geographical Indications eLisbon UPOV PRISMA Mediation Arbitration Expert Determination Domain Name Disputes Centralized Access to Search and Examination (CASE) Digital Access Service (DAS) WIPO Pay Current Account at WIPO WIPO Assemblies Standing Committees Calendar of Meetings WIPO Official Documents Development Agenda Technical Assistance IP Training Institutions COVID-19 Support National IP Strategies Policy & Legislative Advice Cooperation Hub Technology and Innovation Support Centers (TISC) Technology Transfer Inventor Assistance Program WIPO GREEN WIPO's Pat-INFORMED Accessible Books Consortium WIPO for Creators WIPO ALERT Member States Observers Director General Activities by Unit External Offices Job Vacancies Procurement Results & Budget Financial Reporting Oversight

Empfohlene WIPO Vertragsklauseln und Vereinbarungen zum WIPO Mediations- und beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

Künftige Streitigkeiten

Mediationsverfahren für Film und Medien

"Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind dem Mediationsverfahren gemäss den WIPO Mediationsregeln für Film und Medien zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden."

Mediationsverfahren für Film und Medien mit für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit nachfolgendem beschleunigtem Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

"Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind dem Mediationsverfahren gemäss den WIPO Mediationsregeln für Film und Medien zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden.

Falls und insoweit als solche Streitigkeiten nicht innerhalb von [30] [60] Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt werden, sind sie nach Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [30] [60] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht soll aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von [bitte Zutreffendes angeben] entschieden werden."

Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

"Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind dem beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien zu unterwerfen und endgültig im beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Das Schiedsgericht soll aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von [bitte Zutreffendes angeben] entschieden werden."

Bestehende Streitigkeiten

Mediationsverfahren für Film und Medien

"Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit dem Mediationsverfahren gemäss den WIPO Mediationsregeln für Film und Medien zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

"Der Ort des Mediationsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden."

Mediationsverfahren für Film und Medien mit für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit nachfolgendem beschleunigtem Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

"Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit dem Mediationsverfahren gemäss den WIPO Mediationsregeln für Film und Medien zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

"Der Ort des Mediationsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden."

"Wir kommen ferner überein, eine solche Streitigkeit, falls und insoweit als sie nicht innerhalb von [30] [60] Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt worden ist, für den Fall der Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [30] [60] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht soll aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von [bitte Zutreffendes angeben] entschieden werden."

Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren für Film und Medien

"Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit der endgültigen Entscheidung im beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen gemäss den WIPO beschleunigten Schiedsgerichtsregeln für Film und Medien:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

Das Schiedsgericht soll aus einem Einzelschiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll [bitte Zutreffendes angeben] sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die [bitte Zutreffendes angeben] Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von [bitte Zutreffendes angeben] entschieden werden."


ACHTUNG

Die oben aufgeführten Vertragsklauseln und Vereinbarungen sind Teil des WIPO Mediations- und beschleunigten Schiedsgerichtsverfahrens für Film und Medien. Dieses Verfahren ist besonders zeit- und kostengünstig und entspricht daher den Anforderungen in den meisten Film und Medien Streitigkeiten.

Für bestimmte komplexere Film- und Medien Streitigkeiten kann möglicherweise die Anwendung des WPO Schiedsgerichtsverfahren nach den allgemeinen WIPO Schiedsgerichtsregeln und den dazugehörigen Vertragsklauseln und Vereinbarungen sachgerechter sein. Die allgemeinen WIPO Schiedsgerichtsregeln sehen längere Fristen vor, sowie die Möglichkeit ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern zu ernennen. Auch in Fällen, in denen die Parteien in einer Film- und Medienstreitigkeit sich für ein allgemeines WIPO Schiedsverfahren entscheiden, stellt das WIPO Zentrum seine spezifische Liste von Film und Medien Schiedsrichtern zur Verfügung von welcher die Parteien Schiedsrichter auswählen können. Wird das allgemeine WIPO Schiedsgerichtsverfahren mit dessen Regeln als adäquate Verfahrensart gewählt, so bestimmen sich die Kosten nach der