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Fast-Track Intellectual Property Dispute Resolution Procedure for Palexpo Trade Fairs

Palexpo und das Schiedsgerichts- und Mediationszentrum der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO Zentrum) haben ein spezielles beschleunigtes Streitbeilegungsverfahren, die „Fast-Track Intellectual Property Dispute Resolution Procedure for Palexpo Trade Fairs” (Fast-Track Procedure) entwickelt.

Was ist die Fast-Track Procedure?

Palexpo and the World Intellectual Property Organization Arbitration and Mediation Center (WIPO Center) have developed a special Fast Track Intellectual Property Dispute Resolution Procedure for Palexpo Trade Fairs (Fast Track Procedure).

Warum eine Fast-Track Procedure?

Die Fast-Track Procedure bietet Ausstellern und Nicht-Ausstellern ein kostengünstiges und schnelles Verfahren mit dem ihre gewerblichen Schutzrechte und geschäftliche Interessen auf einer Messe innerhalb von 24h geschützt werden. Ein Experte mit für den jeweiligen Streitfall relevanten Fachkenntnissen trifft eine bindende Entscheidung, die auf der Messe durchsetzbar ist.

Wer kann die Fast-Track Procedure einleiten?

Aussteller und Nichtaussteller können einen Antrag auf Durchführung der Fast-Track Procedure stellen.

Aus welchen Gründen kann ein Antrag auf Durchführung der Fast-Track Procedure gestellt werden?

Der Antrag kann auf Grundlage einer behaupteten Verletzung von Urheberrecht, Marken, Design oder Verletzung des unlauteren Wettbewerbsrechts nach Schweizer Recht gestellt werden. Verletzungen von Patentrecht können nicht im Wege der Fast-Track Procedure geltend gemacht werden.

Was sind die wesentlichen Schritte der Fast-Track Procedure?

Die wesentlichen Schritte der Fast-Track Procedure sind nachfolgend aufgeführt. Für eine vereinfachte Verfahrensdurchführung sind die Parteien gehalten, Musterformulare zu nutzen, die neben den Regeln der Fast-Track Procedure bereitgestellt werden.

  • Antrag auf Durchführung der Fast-Track Procedure (Artikel 4, 5) EN/FR
  • Antragsteller - Aussteller: Musterformular Antrag EN/FR)
  • Antragsteller – Nicht-Aussteller: Musterunterwerfungsvereinbarung EN/FR
  • Bestellung des Expertenpanels (Artikel 10-14) EN/FR
  • Besichtigung des Standes des Antragsgegners (Artikel 7, 8) EN/FR
  • Antragserwiderung (Artikel 6) EN/FR
  • Musterformular Antragserwiderung EN/FR
  • Unterlassungserklärung (optional) (Artikel 25) EN/FR
  • Musterformular Unterlassungserklärung EN/FR)
  • Entscheidung (Artikel 19-23) EN/FR
  • Rechtsmittel (Artikel 26) EN/FR
  • Musterformular Unterwerfungsvereinbarung WIPO beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren (optional)EN/FR

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge sind bei dem WIPO Zentrum und dem Messeveranstalter zu stellen. Anträge können frühestens am Tag vor dem Beginn der Messeveranstaltung und spätestens vor Ende der Öffnungszeiten des vorletzten Messetages gestellt werden.

Was hat der Antrag zu enthalten?

Der Antrag hat Ausführungen zu Tatsachen und rechtlichen Argumenten zur Unterstützung der Klage zu enthalten, etwa Auszüge aus nationalen oder internationalen Registern, die Rechte nach Schweizer Recht belegen, sowie das Rechtsbegehren.

Darüber hinaus hat der Antrag Nachweise in Form von Schriftstücken, auf die sich der Antragsteller stützt zu enthalten, etwa Fotografien der von dem Beklagten ausgestellten und angeblich verletzenden Ausstellungsgegenstände.

Wie wird das Expertenpanel bestellt?

Das Expertenpanel besteht aus einem nach Schweizer Recht qualifizierten Juristen mit Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz.

Das WIPO Zentrum führt eine Liste mit Kandidaten, deren Lebensläufen mit Berufserfahrungen und Qualifikationen. Die Liste kann vor jeder Messe abgeändert werden. Nachdem ein Antrag auf Durchführung des Verfahrens gestellt wurde, wird ein Kandidat nach dem Rotationsprinzip eingeladen, als Experte tätig zu werden. Das Expertenpanel hat unabhängig und neutral zu sein und das vor seiner Bestellung als Experte gesondert für jeden Streitfall zu bestätigen.

Wie geht das Expertenpanel vor?

Nach der Bestellung des Expertenpanels und Erhalt des Antrags inspiziert das Expertenpanel den Stand des Antragsgegners. Es stellt dem Antragsgegner den Antrag zu und fordert ihn zur Einreichung einer Antragserwiderung auf, wobei es dem Antragsgegner ein Musterformular für die Antragserwiderung zur Verfügung stellt. Das Expertenpanel klärt den Antragsgegner auch über die Möglichkeit der Abgabe einer Unterlassungserklärung auf und händigt ihm das Musterformular für eine solche Unterlassungserklärung aus. Das Expertenpanel hat uneingeschränkten Zugang zu allen Gegenständen auf dem Stand und kann Beweis erheben, etwa durch Fotografieren oder Einsammeln von Ausstellungsstücken. Nach der Besichtigung erstellt das Expertenpanel eine schriftliche

Entscheidung, die es den Parteien, dem Messeveranstalter und dem WIPO Zentrum zustellt.

In allen Fällen hat das Expertenpanel sicherzustellen, das alle Parteien gleichberechtigt behandelt werden und das jede Partei adäquate Gelegenheit hat ihren Fall zu präsentieren. Das Expertenpanel kann den Parteien auch vorschlagen sich zu vergleichen.

Wie ist die Antragserwiderung einzureichen?

Nach Zustellung der Klageschrift hat der Beklagte die Antragserwiderung innerhalb von zwei Stunden innerhalb der Geschäftszeiten der Messe bei dem Expertenpanel einzureichen.

Was hat die Antragserwiderung zu enthalten?

Die Antragserwiderung hat Ausführungen zu Tatsachen und rechtliche Argumente zur Unterstützung der Antragserwiderung zu enthalten, etwa Auszüge aus nationalen oder internationalen Registern die Rechte belegen, sowie schriftliche Nachweise.

Welche Entscheidungen kann das Expertenpanel treffen?

Das Expertenpanel kann jede Entscheidung treffen, die es für dringend notwendig hält um die Rechte der Parteien zu wahren. Insbesondere kann es die Schliessung des Standes anordnen, das Entfernen von streitigen Gegenständen von einem Stand, die Beendigung von Verkäufen der streitigen Gegenstände und die Erfüllung anderer rechtlicher Verpflichtungen einer Partei während einer Messe. Alle Entscheidungen werden im Einklang mit Schweizer Recht getroffen, inklusive des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.

Wer ist der Vorsitzende?

Der Vorsitzende ist ein Jurist, der nach Schweizer Recht qualifiziert ist und Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz hat. Er kann von dem Expertenpanel und dem WIPO Zentrum konsultiert werden. Das WIPO Zentrum benennt den Vorsitzenden für ein Jahr.

Welche Rechtsmittel gibt es?

Jede Partei kann innerhalb von 30 Tagen nachdem die Entscheidung des Expertenpanels den Parteien vorgelegt wurde Rechtsmittel im Wege eines beschleunigten WIPO Schiedsgerichtsverfahrens einlegen. Die Parteien können die Entscheidung auch vor den staatlichen Gerichten angreifen.

Wieviel kostet die Fast-Track Procedure?

Der Antragsteller hat Palexpo den Betrag von CHF 3,500 zu bezahlen, um die Verfahrenskosten zu tragen, inklusive der Gebühren des Expertenpanels, der Verwaltungskosten von Palexpo, des WIPO Zentrums und des Vorsitzenden. Die unterliegende Partei trägt die Verfahrenskosten, vorbehaltlich des Ermessens des Expertenpanels, die Kosten nach den Umständen des Falles und des Streitergebnisses aufzuteilen.

Wenn der Beklagte innerhalb einer Stunde nach der Zustellung des Antrags eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, hat er dem Antragsteller den Betrag von CHF 1,000 zu zahlen. Der Antragsteller erhält von Palexpo von der ursprünglich gezahlten Gebühr den Betrag von CHF 2,500 zurück. Der verbleibende Betrag von CHF 1,000 wird für die Kosten des Expertenpanels und die Verwaltungskosten von Palexpo, WIPO Zentrum und dem Vorsitzenden verwendet.

Welche Rechtsgrundlage hat die Fast-Track Procedure?

Die Rechtsgrundlage der Fast-Track Procedure sind die Teilnahmebedingungen von Palexpo, so wie für die jeweilige Messe anwendbar, und die Regeln der Fast-Track Procedure.

Welche weiteren ADR Streitbeilegungsmechanismen gibt es?

Das WIPO Zentrum bietet weitere Streitbeilegungsverfahren wie Mediation, Schiedsgerichtsverfahren, beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren und Sachverständigenverfahren an, die private Parteien nutzen können, um Streitigkeiten zu gewerblichen Schutzrechten oder kommerzielle Streitigkeiten, inklusive solcher im Rahmen von Messen, beizulegen.

Kontak

Palexpo World Intellectual Property Organization (WIPO)
Arbitration and Mediation Center
Geneva
Mrs. Sandra Schwyter or Mrs. Ilona Brunner
PO Box 112
1218 Grand-Saconnex
Switzerland

T +4122 761 11 11
F +4122 761 10 01
E disputes@palexpo.ch


34, chemin des Colombettes
1211 Geneva 20
Switzerland

T +4122 338 8247
F +4122 740 3700
E arbiter.mail@wipo.int

Weitere Informationen

Informationen über den Gewerblichen Rechtsschutz in der Schweiz: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: https://ige.ch/en.html

Toolbox

  • Verfahrensregeln EN/FR
  • Musterformular Antrag EN/FR
  • Musterformular Antragserwiderung EN/FR
  • Musterunterwerfungsvereinbarung EN/FR
  • Musterformular Unterlassungserklärung EN/FR
  • Annahmeeklärung und Bestätigung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit EN/FR
  • Gebührentabelle EN/FR
  • Musterformular Unterwerfungsvereinbarung WIPO beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren (optional) EN/FR