Gebührenordnung für .ch und .li Domain Namen

*** Ab dem 1. Januar 2017 werden Zahlungen per Scheck nicht mehr akzeptiert. ***

WIPO Arbitration and Mediation Center
Gebührenordnung für .ch und .li Domain Namen

Die folgende Gebührenordnung findet auf alle Streitbeilegungsverfahren Anwendung, die am oder nach dem 6. Juni 2005 eingeleitet worden sind und die von dem WIPO Arbitration and Mediation Center (dem Center) als Streitbeilegungsstelle nach dem Verfahrensreglement für Streitbeilegungsverfahren für .ch und .li Domain-Namen (dem Verfahrensreglement) durchgeführt werden. Änderungen dieser Gebührenordnung treten am Tage der Veröffentlichung der geänderten Fassung auf der Web Seite des Centers in Kraft.

Schlichtung Gebührenordnung
(CHF)
Schlichtung CHF 600 (Schlichter: 300; Center: 300)
Expertenentscheid Gebührenordnung
(CHF)
1 bis 5 Domain Namen
6 bis 10 Domain Namen
Mehr als 10 Domain Namen
2000 CHF (Expert: 1300; Center: 700)
2500 CHF (Expert: 1600; Center: 900)
Wird vom Center im Einzelfall festgesetzt

1. Die Gebühr besteht aus einem von dem Center als Verwaltungsgebühr einbehaltenen, sowie einem an den Schlichter oder den Experten auszuzahlenden Anteil.2. Wenn ein Gesuch vor Bestellung eines Schlichters oder, im Falle der Fortsetzung des Streitbeilegungsverfahrens nach Artikel 19 des Verfahrensreglements, vor Bestellung eines Experten zurückgenommen oder das Streitbeilegungsverfahren aus anderen Gründen beendet wird, so erstattet das Center dem Gesuchsteller den auf den Schlichter oder Experten entfallenden Anteil der Gesamtgebühr.3. Weitere Gebühren können nach dem Verfahrensreglement in folgenden Fällen erhoben werden:

  • im Falle der Ersetzung eines Schlichters oder Experten auf Verlangen beider Parteien (Paragraph 5(d) des Verfahrensreglements),
  • im Falle einer über eine Stunde hinaus dauernden Schlichtungsverhandlung (gemäss Paragraph 17(d) des Verfahrensreglements),
  • im Falle einer mündlichen Verhandlung vor dem Experten (Paragraph 22 des Verfahrensreglements), sowie
  • ausnahmsweise in anderen besonderen und begründeten Fällen (Paragraph 11(d) des Verfahrensreglements).

4. Zahlungen können auf eine der folgenden Arten vorgenommen werden:

  • (i) Banküberweisung:
    Konto OMPI IBAN CH51 0483 5048 7080 8100 0
    Crédit Suisse
    1211 Genf 70
    Schweiz
    Swift-Code: CRESCHZZ80A (Bitte geben Sie bei der Überweisung den Zahlungszweck an, nach Möglichkeit einschließlich der Verfahrensnummer oder der Namen der Parteien des Beschwerdeverfahrens.)
  • (ii) Abzug von WIPO-Kontokorrent
  • (iii) Kreditkarte (Visa, MasterCard): Bitte geben Sie den auf der Karte bezeichneten Namen des Kreditkarteninhabers, die Kartennummer, das Datum des Ablaufs der Gültigkeit und Kartenart an. Zahlungen durch Kreditkarte können auch telephonisch unter Tel. (+41 22) 338 8247 vorgenommen werden.

5. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.6. Alle Bank-, Überweisungs- und sonstigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zahlung an das Center erhoben werden, sind von der die Zahlung vornehmenden Partei zu tragen.