UPOV Notifikation Nr. 67
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt Japans zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung Japans am 24. November 1998 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991 (die Akte von 1991), hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Übereinkommen, wie in 1991 revidiert, wird für Japan am 24. Dezember 1998 in Kraft treten.
24. November 1998