UPOV Notifikation Nr. 102
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Dominikanischen Republik
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Regierung der Dominikanischen Republik am 16. Mai 2007 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Dominikanische Republik am 16. Juni 2007 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Dominikanische Republik Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Dominikanische Republik ein Fünftel einer Beitragseinheit (0,2) maßgebend.
16. Mai 2007