Einreichung des Gesuchs
Das WIPO Arbitration and Mediation Center (Center) hat eine Muster-Gesuchserwiderung vorbereitet, die als Anleitung für die Abfassung einer Gesuchserwiderung gemäss dem Verfahrensreglement für Streitbeilegungsverfahren für .ch und .li Domain-Namen (Verfahrensreglement) dienen kann.
Wichtig: Sollten Sie keine Gesuchserwiderung einreichen wollen, so benachrichtigen Sie das Center bitte dennoch, ob Sie bereit sind, an einer Schlichtungsverhandlung mit einem Schlichter und der anderen Partei teilzunehmen, um die Streitigkeit beizulegen, vgl. Paragraphen 16-18 des Verfahrensreglements.
Übermittlung der Gesuchserwiderung
- Reichen Sie die Gesuchserwiderung bei dem Center in elektronischer Form als Anlage zu einem Email unter der Adresse domain.disputes@wipo.int ein. Die Gesuchserwiderung sollte als Word, Word Perfect, PDF, Text oder RTF Dokument eingereicht werden. Anlagen zur Gesuchserwiderung, die nicht in elektronischer Form verfügbar sind, müssen nicht per Email übermittelt werden.
- Schicken Sie vier (4) schriftliche Ausfertigen der Gesuchserwiderung einschliesslich eines unterzeichneten Originals und aller Anlagen per Post oder Kurierdienst an die folgende Adresse:
WIPO Arbitration and Mediation Center
34 chemin des Colombettes
1211 Genf 20
Schweiz
Tel.: (+41 22) 338 8247 oder 0800 888549
Fax: (+41 22) 740 3700 oder 0800 888550 - Übermitteln Sie ein Exemplar der Gesuchserwiderung direkt an den Gesuchsteller (Paragraph 6(g)(iii) des Verfahrensreglements).
- Sie nicht verpflichtet, eine Gebühr zu zahlen. Von den in dem Verfahrensreglement und in der WIPO .CH und .LI Gebührentabelle aufgeführten aussergewöhnlichen Umständen abgesehen werden sämtliche Gebühren des Verfahrens von dem Gesuchsteller getragen.
Wichtig: Bitte geben Sie bereits in dem Gesuch an, ob Sie für den Fall, dass keine Schlichtung durchgeführt wird, oder dass eine etwa durchgeführte Schlichtung nicht zum Erfolg führt, die Bestellung eines Experten beantragen. Dieser Antrag kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden. Enthält Ihr Gesuch keinen solchen Antrag auf Bestellung eines Experten, so wird das Streitbeilegungsverfahren beendet, wenn mangels Beteiligung des Gesuchsgegners keine Schlichtung durchgeführt werden kann oder eine etwa durchgeführte Schlichtung nicht zu einem Vergleichsschluss führt. Haben Sie jedoch einen solchen Antrag gestellt, so wird Sie das Center in diesem Fall auffordern, Ihren Antrag zu bestätigen und die auf den Expertenentscheid entfallenden Gebühren nach Massgabe der WIPO .CH und .LI Gebührenordnung zu entrichten (vgl. Paragraph 19 des Verfahrensreglements). Nach Erhalt der Gebühren wird das Center dann einen Experten bestellen, der darüber befinden wird, ob Ihrem Gesuch stattgegeben werden kann.
Weitere Informationen
Bei der Abfassung und Einreichung einer Gesuchserwiderung sollten Sie die folgenden Dokumente berücksichtigen:
- Verfahrensreglement für Streitbeilegungsverfahren für .ch und .li Domain-Namen (Verfahrensreglement)
Fragen hinsichtlich der Abfassung und Einreichung eines Gesuchs können Sie auch per Email an die folgende Adresse senden: arbiter.mail@wipo.int.