Einreichung einer PCT-Anmeldung

Eine PCT-Anmeldung, auch internationale Anmeldung genannt, ist eine Patentanmeldung, die nach dem  Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) eingereicht wird. Dabei entwickelt sie in allen ​​​​​​​ PCT-Vertragsstaaten dieselbe Rechtswirkung wie die Einreichung separater Patentanmeldungen in den einzelnen Ländern oder Regionen.​​​​​​
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Einreichung von Anträgen (so geht's)

So reichen Sie eine PCT-Anmeldung ein

Sie können eine PCT-Anmeldung bei Ihrem nationalen oder regionalen Patentamt oder direkt beim Internationalen Büro der WIPO einreichen. Die WIPO empfiehlt jedoch, dass Sie für die Vorbereitung und Einreichung Ihrer PCT-Anmeldung das ​​​​​​​  ePCT-Portal verwenden.
Denken Sie daran: Sie müssen Ihre PCT-Anmeldung innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der frühesten (nationalen oder regionalen) Patentanmeldung, die Sie für dieselbe Erfindung beantragt haben, einreichen, wenn Sie in Ihrer PCT-Anmeldung Prioritätsansprüche geltend machen möchten.

Weitere Ressourcen für die Einreichung

Einreichungsinformationen nach Vertragsstaat

Weiterführende Links

Informationen zu ePCT