Zeitweiliger Ausfall des ePCT-Systems

Bitte beachten Sie, dass es am 19. März 2025 zwischen 11:45 Uhr und 17:20 Uhr mitteleuropäischer Zeit aufgrund technischer Probleme zu zeitweiligen Ausfällen des ePCT-System kam. Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Anmelder, die deshalb eine in der PCT-Ausführungsordnung festgelegte Frist nicht einhalten konnten, können den Rechtsbehelf nach PCT-Regel 82quater.2 Absatz a in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie in den Official Notices (PCT Gazette) vom 16. November 2023, Seiten 217 und 218 (auf Englisch), und besuchen Sie die eigene Webseite über die Nichtverfügbarkeit elektronischer Kommunikationsmittel bei Ämtern.


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Über den PCT

Durch das PCT-System können Erfinder, Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einer einzigen internationalen Anmeldung Patentschutz in über 150 Ländern erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.wipo.int/de/web/pct-system.