Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV)
Änderung vom 14. März 2008
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I
Die Patentverordnung vom 19. Oktober 19771 wird wie folgt geändert:
Art. 116 Aufgehoben
Art. 117 Abs. 1 Einleitungssatz und 2 1 Betrifft nur den französischen Text. 2 Das Institut trägt die Angaben in der Verfahrenssprache des Europäischen Patent amts ein; ist diese Englisch, so trägt es die Angaben in deutscher Sprache ein, solange der Patentinhaber nicht die Eintragung in französischer Sprache verlangt.
II
Diese Änderung tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.
14. März 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
SR 232.141
2007-3039 1659
1
Patentverordnung AS 2008
1660