UPOV Notifikation Nr. 93
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen

Beitritt des Haschemitischen Königreichs Jordanien

Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien am 24. September 2004 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.

Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für das Haschemitische Königreich Jordanien am 24. Oktober 2004 in Kraft treten. An diesem Tag wird das Haschemitische Königreich Jordanien Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.

Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für das Haschemitische Königreich Jordanien ein Fünftel einer Beitragseinheit (0,2) maßgebend.

24. September 2004