UPOV Notifikation Nr. 91
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Österreich
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Österreich am 1. Juni 2004 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat (Akte von 1991).
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird in der revidierten Fassung von 1991 für die Republik Österreich am 1. Juli 2004 in Kraft treten.
1. Juni 2004