UPOV Notifikation Nr. 89
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Tunesien
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Tunesien am 31. Juli 2003 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Republik Tunesien am 31. August 2003 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Republik Tunesien Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Republik Tunesien ein Fünftel einer Beitragseinheit (0,2) maßgebend.
31. Juli 2003