UPOV Notifikation Nr. 121
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt Bosnien-Herzegowina zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß Bosnien-Herzegowina am 10. Oktober 2017 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Bosnien-Herzegowina am 10. November 2017 in Kraft treten. An diesem Tag wird Bosnien-Herzegowina Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für Bosnien-Herzegowina ein Fünftel einer Einheit (0,2) maßgebend.
10. Oktober 2017