UPOV Notifikation Nr. 120
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Kenias zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Republik Kenias am 11. April 2016 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat (Akte von 1991).
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird in der revidierten Fassung von 1991 für die Republik Kenias am 11. Mai 2016 in Kraft treten.
11. April 2016