Was ist der neue Ersatz-Hochladedienst?
Dieser neue Ersatz-Hochladedienst ermöglicht es Anmeldern (oder deren Anwälten), PDF-Dokumente, einschließlich neue internationale Anmeldungen und nachgereichte Unterlagen, hochzuladen, ohne ein WIPO-Konto erstellen oder sich in ein WIPO-Konto einloggen zu müssen.
Für Testzwecke steht außerdem eine Demo-Version dieses Ersatz-Hochladedienstes zur Verfügung.
Wozu dient der neue Hochladedienst?
Ende 2018 wurde der Ersatz-Hochladedienst eingeführt. Im Gegensatz zu den Fax-Diensten können damit Unterlagen auf sichere Weise elektronisch übermittelt werden, jedoch ohne die zusätzlichen Vorteile und Validierungen, die das ePCT-System bietet.
Dieser neue Dienst bietet zudem eine alternative Möglichkeit zur Einreichung einer Anmeldung, falls ePCT ausnahmsweise aus technischen Gründen nicht verfügbar sein sollte - daher der Name “Ersatz-Hochladedienst”.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Ersatz-Hochladedienst verwendet werden?
Anmelder müssen eine gültige Email-Adresse angeben, um den Dienst in Anspruch nehmen zu können und erhalten dann eine Email an die angegebene Adresse mit einem Link für den Zugang zum Ersatz-Hochladedienst. Nach Einreichung des Dokuments erhält der Anmelder zudem eine automatische Bestätigung per Email, dass das Dokument hochgeladen wurde und wann es beim IB eingegangen ist.
In welchen Fällen sollte ich den Ersatz-Hochladedienst benutzen?
Dieser neue Dienst wurde in erster Linie eingeführt für den Fall, dass ein Dokument dringend eingereicht werden muss und das ePCT-System nicht verfügbar ist. Falls das ePCT-System ausnahmsweise nicht zur Verfügung steht, wird als "Notlösung" auf der ePCT-Startseite ein direkter Link zum Ersatz-Hochladedienst eingeblendet.
Der Ersatz-Hochladedienst steht außerdem für solche Fälle zur Verfügung, in denen der Anmelder noch nicht mit ePCT vertraut ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Anmelder beim Anmeldeamt des Internationalen Büros (RO/IB) dringend eine neue internationale Anmeldung einreichen muss und noch nie ePCT mit starker Authentifizierung verwendet hat. Ohne starke Authentifizierung ist es nämlich nicht möglich, eine neue Anmeldung über ePCT einzureichen.
Es wird Anmeldern jedoch dringend empfohlen, anstelle des Ersatz-Hochladedienstes möglichst ePCT zu benutzen, insbesondere um gegebenenfalls im ePCT-System bereits eingetragene bibliografische Daten abrufen zu können und einzelne Vorgänge vom System validieren zu lassen. Die weitere Verarbeitung wird dadurch erleichtert und das Fehlerrisiko verringert. Ein WIPO-Konto für ePCT kann auf einfache Art in weniger als zwei Minuten erstellt werden. Ein zweiter Authentifizierungsfaktor (per SMS oder herkömmlicher Generierung eines Passworts für die einmalige Verwendung) kann ebenfalls schnell und problemlos hinzugefügt werden, ist sicherer und bietet mehr Optionen, z.B. Einsicht in die gesamte Akte beim IB und Übermittlung von Unterlagen an das IB sowie an über 60 Ämter in ihrer Funktion als Anmeldeämter (RO), Internationale Recherchenbehörde (ISA) oder mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA).
Erhalte ich eine Gebührenermäßigung, wenn ich eine internationale Anmeldung über den Ersatz-Hochladedienst einreiche?
Ja, aber nicht im vollen Umfang. Für die elektronische Einreichung laut Punkt 4 Buchstabe a) des PCT-Gebührenverzeichnisses (auf Englisch) wird Anmeldern eine Gebührenermäßigung von 100 Schweizer Franken gewährt. Um eine Gebührenermäßigung von 200 oder 300 Schweizer Franken zu erhalten, die laut Punkt 4 Buchstabe b) oder c) für die teilweise/vollständig zeichencodierte Einreichung gewährt wird, müssen Anmelder ePCT oder PCT-SAFE verwenden.
In welchen Sprachen kann ich Unterlagen über den Ersatz-Hochladedienst einreichen?
Es gelten die üblichen sprachbezogenen Bestimmungen beim IB. Für die Einreichung internationaler Anmeldungen beim RO/IB konsultieren Sie den PCT-Leitfaden für Anmelder, Anlage C (nur in Englisch). Sonstiger allgemeiner Schriftverkehr mit dem IB sollte auf Englisch oder Französisch abgefasst sein (siehe Regel 92.2 PCT).
Falls Sie Mitteilungen an das IB in der Veröffentlichungssprache der entsprechenden Anmeldung übermitteln möchten, ist dies einzig über ePCT möglich (siehe Abschnitt 104(c) der Verwaltungsvorschriften des PCT).
Kann der Ersatz-Hochladedienst für die Einreichung von Unterlagen an ein anderes Amt oder eine andere Behörde verwendet werden?
Nein. Der Ersatz-Hochladedienst steht ausschließlich für Mitteilungen an das IB oder RO/IB zur Verfügung.
Wer kann Unterlagen einreichen?
Jedermann kann Unterlagen über den Ersatz-Hochladedienst einreichen, doch damit das IB oder RO/IB betreffend der eingereichten Unterlagen handeln kann, müssen die Erfordernisse des PCT bezüglich von Unterschriften erfüllt sein. Die Unterschrift des Anmelders oder eines berechtigten Vertreters kann als (alphanumerische) Text-Zeichenfolge oder in gescannter Form vorgelegt werden.
In welchen Dateiformaten können Unterlagen eingereicht werden?
Unterlagen können nur im PDF-Format eingereicht werden (andere Formate sind nicht gestattet). Dateien im unkonvertierten Format können nicht angehängt werden.
Worauf müssen Sie außerdem achten, wenn Sie den Ersatz-Hochladedienst verwenden möchten?
Der Ersatz-Hochladedienst ist mit der Übermittlung per Fax vergleichbar. Die Validierungsmöglichkeiten sind beschränkt. Anmelder haben keinen Zugang zur Akte beim IB oder RO/IB. Außerdem werden die eingereichten Unterlagen nicht automatisch indexiert und der Akte hinzugefügt, was die Verarbeitungszeit verlängert und die Möglichkeit des Anmelders beschränkt, den Status der Akte in Echtzeit in ePCT mitzuverfolgen.