Einführung in den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT-Vertrag)

Was ist das PCT-Verfahren?

Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet ​​​​​​​[PDF] ist ein von der WIPO verwalteter internationaler Vertrag. Er begründet ein internationales Patentverfahren, das Unternehmen und Innovatoren dabei unterstützt, durch ein einziges, kostengünstiges Verfahren, Patentrechtsschutz in einer Vielzahl von Ländern zu beantragen.

Über das PCT-Verfahren können Sie mit einer PCT-Anmeldung, die bei einem Patentamt („Anmeldeamt“), in einer Sprache eingereicht wird, dieselbe Rechtswirkung erzielen wie durch separate Patentanmeldungen in allen ​​​​​​​Vertragsstaaten ​​​​​​​des PCT-Vertrags.
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Hier erfahren Sie mehr: Einführung in den PCT Video
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Der PCT: Patentschutz über Grenzen hinweg sichern

Wer kann den PCT nutzen?

Sie sind berechtigt, eine internationale PCT-Anmeldung, die so genannte „PCT-Anmeldung“, einzureichen, wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes oder Ihren Wohnsitz in einem Land haben, das ein PCT-Vertragsstaat ist. Wird in Ihrer PCT-Anmeldung mehr als ein Anmelder genannt, muss nur einer von ihnen dieses Erfordernis erfüllen.

Wo kann ich eine PCT-Anmeldung einreichen?

Reichen Sie Ihre Anmeldung bei einem Patentamt ein, das für die Entgegennahme Ihrer PCT-Anmeldung zuständig ist (das so genannten „PCT-Anmeldeamt“). In der Regel ist dies das Patentamt des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Anmelder aus allen Vertragsstaaten können ihre PCT-Anmeldung auch direkt beim Internationalen Büro der WIPO einreichen. In einigen Ländern müssen Anmelder möglicherweise eine nationale Sicherheitsgenehmigung ​​​​​​​beantragen, bevor sie ihre Anmeldung beim Internationalen Büro einreichen dürfen.

Wie viel kostet die Einreichung einer PCT-Anmeldung?

Bei der Einreichung Ihrer PCT-Anmeldung müssen Sie drei Arten von Gebühren an das Anmeldeamt entrichten:
  • eine internationale Anmeldegebühr, derzeit 1.330 Schweizer Franken (u.U. erhöht, wenn Ihre Anmeldung mehr als 30 Seiten umfasst, und weniger, wenn Sie die Anmeldung elektronisch einreichen. Anmelder aus bestimmten Staaten ​​​​​​​haben Anspruch auf Gebührenermäßigungen),
  • eine Recherchengebühr (variiert je nach der von Ihnen gewählten Internationalen Recherchenbehörde) und
  • eine Übermittlungsgebühr (variiert je nach dem Anmeldeamt, bei dem Sie Ihren PCT-Anmeldung einreichen).

Die oben genannten Gebühren sind in voller Höhe an das Anmeldeamt zu entrichten, und zwar in der Währung und mit der Zahlungsmethode, die von diesem Amt akzeptiert werden. Die genauen Beträge dieser Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen PCT-Gebührentabelle [PDF]

Hier erfahren Sie mehr über Gebühren und Zahlungen.

PCT-Gebührentabelle

Einzelne PCT-Gebühren, je nach Währungen, die an die jeweiligen Anmeldeämter zu entrichten sind.

So reichen Sie eine PCT-Anmeldung ein

Im Allgemeinen brauchen Sie für eine PCT-Anmeldung dieselben Angaben, die Sie auch für eine nationale Patentanmeldung benötigen. Eine PCT-Anmeldung muss Folgendes enthalten:
  1. einen Antrag ​​​​​​​(mit bibliografischen Daten über den/die Anmelder),
  2. eine Beschreibung (schriftliche Offenbarung der Erfindung),
  3. einen oder mehrere Ansprüche (die den Umfang des mit der Anmeldung angestrebten Schutzes definieren),
  4. eine oder mehrere Zeichnungen (falls erforderlich) und
  5. eine Zusammenfassung (Kurzfassung der Erfindung).

Sie können Ihre PCT-Anmeldung in einer jeden beim Anmeldeamt zugelassenen Sprache einreichen. Ist Ihre PCT-Anmeldung in einer Sprache verfasst ist, die nicht von der ISA verwendet wird, müssen Sie eine Übersetzung in einer von dieser ISA akzeptierten Sprache einreichen.

Die zulässigen Einreichungsarten hängen von Ihrem jeweiligen Anmeldeamt ab. Die meisten Ämter akzeptieren die Einreichung internationaler Anmeldungen in elektronischer Form oder in Papierform. Die WIPO hat ein Online-System entwickelt, das so genannte ePCT, das Anmelder bei der Vorbereitung, Einreichung und Verwaltung ihrer PCT-Anmeldungen unterstützt. Dieses System wird von einer Vielzahl von Anmeldeämtern akzeptiert. Die WIPO empfiehlt, ePCT ​​​​​​​zur Vorbereitung und Einreichung Ihrer PCT-Anmeldung zu verwenden, wo immer dies möglich ist.

Hier erfahren Sie, wie Sie ​​​​​​​eine internationale PCT-Anmeldung einreichen.

ePCT – Die Online-Dienste des PCT-Systems

Verwenden Sie ePCT zum Einreichen und Verwalten Ihrer internationalen Anmeldungen.

Das PCT-Verfahren

Nachdem Sie Ihre PCT-Anmeldung eingereicht haben, führt das Anmeldeamt eine Formalprüfung durch. Im Anschluss daran durchläuft Ihre Anmeldung die so genannte „internationale Recherche“, an deren Ende Sie einen Recherchenbericht sowie ein Patentierbarkeitsgutachten Ihrer Erfindung erhalten. Ihre Anmeldung wird daraufhin veröffentlicht („internationale Veröffentlichung“). Um einen Prüfungsbericht zu erhalten, können Sie zusätzlich eine „internationale vorläufige Prüfung“ beantragen. Danach können Sie entscheiden, ob und in welchen Ländern Sie Ihre Anmeldung weiter von den nationalen Ämtern in der „nationalen Phase“ bearbeiten lassen möchten. Diese Länder entscheiden dann, ob ein Patent erteilt werden kann.
Nähere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie weiter unten.

Das Anmeldeamt prüft zuerst, ob Ihrer Anmeldung ein internationales Anmeldedatum zuerkannt werden kann, d. h. ob Sie als Anmelder berechtigt sind, eine PCT-Anmeldung einzureichen, und ob die Anmeldung alle wesentlichen Bestandteile enthält (PCT Artikel 11 Absatz 1). Des Weiteren stellt das Anmeldeamt fest, ob alle anderen PCT-Formerfordernisse eingehalten wurden (PCT Artikel 14 und Regel 11) und ob alle erforderlichen Gebühren entrichtet wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie aufgefordert, Mängel zu beheben und/oder die fehlenden Gebühren zu entrichten.

Die in Ihrer PCT-Anmeldung ausgewählte Internationale Recherchenbehörde (ISA) erstellt einen Recherchenbericht und listet darin veröffentlichte Patentdokumente und technische Literatur auf, die Einfluss auf die Patentierbarkeit Ihrer Erfindung haben können. Ferner erstellt sie einen schriftlichen Bescheid mit einer detaillierten Stellungnahme zur Patentfähigkeit Ihrer Erfindung anhand einer Reihe von Kriterien, die für die Zwecke des PCT definiert wurden. Sie erhalten eine Kopie dieser beiden Dokumente etwa vier Monate nachdem Sie Ihre PCT-Anmeldung eingereicht haben. Die Feststellungen und Stellungnahmen in diesen Berichten bieten sowohl Ihnen als auch den nationalen Ämtern hilfreiche Erkenntnisse über die Patentierbarkeit Ihrer Erfindung, also der Wahrscheinlichkeit einer Patenterteilung; sie sind jedoch für Bestimmungs- und nationalen Ämter nicht bindend.

Ihre internationale Anmeldung, zusammen mit dem Recherchenbericht, wird so kurz wie möglich nach Ablauf von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum von der WIPO veröffentlicht und zwar auf PATENTSCOPE, der Patentdatenbank der WIPO. Nach der Veröffentlichung haben Sie zusätzlich Zeit, die Informationen im Recherchenbericht zu prüfen und zu entscheiden, ob Sie die Beantragung von Patentschutz weiterverfolgen wollen.

Bei diesem optionalen Verfahren führt eine mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) eine zusätzliche Prüfung der Patentierbarkeit für Ihre Anmeldung durch. Sie können während dieses Verfahrens Änderungen an Ihrer Anmeldung vornehmen (unter Berücksichtigung des Recherchenberichts und des schriftlichen Bescheids der ISA, die Sie erhalten haben) und die IPEA bitten, die Prüfung der Patentierbarkeit auf der Basis Ihrer geänderten Anmeldung durchzuführen.
Das Endergebnis dieses Verfahrens ist ein Prüfungsbericht, der eine Stellungnahme zur möglichen Patentierbarkeit Ihrer Erfindung auf der Grundlage der PCT-Richtlinien beinhaltet. Für diese Prüfung fallen zusätzliche Gebühren an. Der Prüfungsbericht ist, ebenso wie der schriftliche Bescheid der ISA, nicht bindend. Er kann Ihnen jedoch eine zusätzliche bzw. aktualisierte Prüfung zur Patentierbarkeit Ihrer Anmeldung geben und Sie bei der Entscheidung unterstützen, ob Sie Ihre Anmeldung in der nationalen Phase weiterverfolgen möchten.

Beachten Sie, dass im Rahmen des PCT-Verfahrens Patente nur von den nationalen Ämtern in der nationalen Phase erteilt werden können. Wenn Sie mit Ihrer Anmeldung nicht ​​​​​​​innerhalb der erforderlichen Frist (in der Regel 30 Monate ab dem Prioritätsdatum) in die nationalen Phase eintreten, erlischt Ihre PCT-Anmeldung und verliert ihre Wirkung in den nationalen Ämtern. Es ist daher wichtig, dass Sie vor Ablauf dieser Frist entscheiden, ob Sie den Patentschutz für Ihre Erfindung weiterverfolgen möchten und wenn ja, in welchen Ländern.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Patenterteilung in bestimmten Ländern weiterzuverfolgen, müssen Sie innerhalb der geltenden Frist die erforderlichen Schritte bei jedem nationalen (oder regionalen) Patentamt unternehmen, von dem Sie ein Patent erhalten möchten. Dies beinhaltet in der Regel die Bereitstellung einer Übersetzung Ihrer PCT-Anmeldung in eine vom jeweiligen nationalen Amt akzeptierte Sprache, die Entrichtung der erforderlichen Gebühren und die Ernennung eines lokal ansässigen Patentanwalts. Das nationale Amt prüft daraufhin den Inhalt Ihrer Patentanmeldung und entscheidet, ob ein Patent in Übereinstimmung mit seinen eigenen nationalen Rechtsvorschriften erteilt werden kann.
Hier erfahren Sie mehr über den Eintritt in die nationale Phase.

Die Vorteile des PCT

Die Nutzung des PCT-Verfahrens, um internationalen Patentschutz für Ihrer Erfindung zu erlangen, kann in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein.
Erstens, weil es einfacher ist, als getrennt nationale Patentanmeldungen in einer Vielzahl verschiedener Länder einzureichen, da Ihre PCT-Anmeldung in sämtlichen Vertragsstaaten die gleiche Wirkung hat wie eine nationale Anmeldung.
Zweitens, weil Sie Zeit gewinnen, um zu entscheiden, ob Sie Ihre Anmeldung vor einem bestimmten nationalen Amt weiterverfolgen möchten.
Drittens, weil Ihnen Patentierbarkeitsgutachten zu Ihrer Erfindung an die Hand gegeben werden und Sie dadurch besser informiert sind, um während des Verfahrens Entscheidungen zu treffen.
Und nicht zuletzt können Sie durch die Nutzung des PCT-Systems Mehraufwand und unnötige Kosten bei der Beantragung von Patentschutz in einer Reihe von Ländern sparen.

Erfolgsgeschichten des PCT-Verfahrens

Erfahren Sie, wie andere Unternehmen und Erfinder vom PCT-Verfahren profitieren, um Patentschutz für ihre Erfindungen zu erhalten.

Erfahren Sie mehr über den PCT

Häufig gestellte Fragen zum PCT

Schützen Sie Ihre Erfindungen im Ausland: Häufig gestellte Fragen zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT-Vertrag)

Leitfaden für PCT-Anmelder (PCT Applicant’s Guide)

Detaillierte Anleitungen zu den Verfahren und PCT-Referenzdaten von allen Ämtern und Behörden

Video-Reihe: Über den PCT

Informieren Sie sich über den PCT in themenbezogenen Videovorträgen.

PCT-Fernlehrgang

Nutzen Sie das Fernlehrgangsprogramm der WIPO und melden Sie sich für einen PCT-Fernlehrgang an.

Sie haben Fragen zum PCT-System?

Die Mitarbeiter:innen unseres ​​​​​​​PCT-Informationsdiensts stehen Ihnen für allgemeine und rechtliche Fragen gerne zur Verfügung und führen Sie durch die verschiedenen Aspekte der Nutzung des PCT-Systems.

Sie möchten persönlich mit uns sprechen? Sie erreichen uns unter: +41 22 338 8338 (Montags bis Freitags, 09:00–18:00 CET).