Einführung in den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT-Vertrag)
Was ist das PCT-Verfahren?
Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet [PDF] ist ein von der WIPO verwalteter internationaler Vertrag. Er begründet ein internationales Patentverfahren, das Unternehmen und Innovatoren dabei unterstützt, durch ein einziges, kostengünstiges Verfahren, Patentrechtsschutz in einer Vielzahl von Ländern zu beantragen.
Über das PCT-Verfahren können Sie mit einer PCT-Anmeldung, die bei einem Patentamt („Anmeldeamt“), in einer Sprache eingereicht wird, dieselbe Rechtswirkung erzielen wie durch separate Patentanmeldungen in allen Vertragsstaaten des PCT-Vertrags.
Wer kann den PCT nutzen?
Sie sind berechtigt, eine internationale PCT-Anmeldung, die so genannte „PCT-Anmeldung“, einzureichen, wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes oder Ihren Wohnsitz in einem Land haben, das ein PCT-Vertragsstaat ist. Wird in Ihrer PCT-Anmeldung mehr als ein Anmelder genannt, muss nur einer von ihnen dieses Erfordernis erfüllen.
Wo kann ich eine PCT-Anmeldung einreichen?
Anmelder aus allen Vertragsstaaten können ihre PCT-Anmeldung auch direkt beim Internationalen Büro der WIPO einreichen. In einigen Ländern müssen Anmelder möglicherweise eine nationale Sicherheitsgenehmigung beantragen, bevor sie ihre Anmeldung beim Internationalen Büro einreichen dürfen.
Wie viel kostet die Einreichung einer PCT-Anmeldung?
- eine internationale Anmeldegebühr, derzeit 1.330 Schweizer Franken (u.U. erhöht, wenn Ihre Anmeldung mehr als 30 Seiten umfasst, und weniger, wenn Sie die Anmeldung elektronisch einreichen. Anmelder aus bestimmten Staaten haben Anspruch auf Gebührenermäßigungen),
- eine Recherchengebühr (variiert je nach der von Ihnen gewählten Internationalen Recherchenbehörde) und
- eine Übermittlungsgebühr (variiert je nach dem Anmeldeamt, bei dem Sie Ihren PCT-Anmeldung einreichen).
Die oben genannten Gebühren sind in voller Höhe an das Anmeldeamt zu entrichten, und zwar in der Währung und mit der Zahlungsmethode, die von diesem Amt akzeptiert werden. Die genauen Beträge dieser Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen PCT-Gebührentabelle [PDF]
Hier erfahren Sie mehr über Gebühren und Zahlungen.
PCT-Gebührentabelle
So reichen Sie eine PCT-Anmeldung ein
- einen Antrag (mit bibliografischen Daten über den/die Anmelder),
- eine Beschreibung (schriftliche Offenbarung der Erfindung),
- einen oder mehrere Ansprüche (die den Umfang des mit der Anmeldung angestrebten Schutzes definieren),
- eine oder mehrere Zeichnungen (falls erforderlich) und
- eine Zusammenfassung (Kurzfassung der Erfindung).
Hier erfahren Sie, wie Sie eine internationale PCT-Anmeldung einreichen.
ePCT – Die Online-Dienste des PCT-Systems
Das PCT-Verfahren
Die Vorteile des PCT
Erfolgsgeschichten des PCT-Verfahrens
Erfahren Sie mehr über den PCT
Häufig gestellte Fragen zum PCT
Leitfaden für PCT-Anmelder (PCT Applicant’s Guide)
Video-Reihe: Über den PCT
PCT-Fernlehrgang
Sie haben Fragen zum PCT-System?
Die Mitarbeiter:innen unseres PCT-Informationsdiensts stehen Ihnen für allgemeine und rechtliche Fragen gerne zur Verfügung und führen Sie durch die verschiedenen Aspekte der Nutzung des PCT-Systems.