EMPFOHLENE WIPO SCHLICHTUNGSUND SCHIEDSKLAUSELN

Die folgenden Seiten enthalten Vorschläge für Vertragsklauseln (zur Unterwerfung künftiger im Rahmen eines bestimmten Vertrags entstehender Streitigkeiten) und Vereinbarungen (zur Unterwerfung einer bereits entstandenen Streitigkeit) für die folgenden vom WIPO Arbitration and Mediation Center verwalteten Verfahren:

Künftige Streitigkeiten

Schlichtungsverfahren

”Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind dem Schlichtungsverfahren gemäss den Regeln für das Schlichtungsverfahren der WIPO zu unterwerfen. Der Ort des Schlichtungsverfahrens soll .... sein. In dem Schlichtungsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden.”

Schiedsgerichtsverfahren

”Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind dem Schiedsgerichtsverfahren gemäss den Regeln für das Schiedsgerichtsverfahren der WIPO zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Das Schiedsgericht soll aus [drei Schiedsrichtern] [einem Einzelschiedsrichter] bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll .... sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von .... entschieden werden.”

Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren

”Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind gemäss den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll .... sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von .... entschieden werden.”

Schlichtungsverfahren mit für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit nachfolgendem Schiedsgerichtsverfahren

“Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, “Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder
späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind gemäss den Regeln für das Schlichtungsverfahren der WIPO dem Schlichtungsverfahren zu unterwerfen. Der Ort des Schlichtungsverfahrens soll .... sein. In dem Schlichtungsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden.”

”Falls und insoweit als solche Streitigkeiten nicht innerhalb von [60] [90] Tagen seit Beginn des Schlichtungsverfahrens aufgrund des Schlichtungsverfahrens beigelegt werden, sind sie nach Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei gemäss den Regeln für das Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [60] [90] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei gemäss den Regeln für das Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht soll aus [drei Schiedsrichtern] [einem Einzelschiedsrichter] bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll .... sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von .... entschieden werden.”

Schlichtungsverfahren mit für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit nachfolgendem beschleunigtem Schiedsgerichtsverfahren

”Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, “Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie ausservertragliche Ansprüche sind gemäss den Regeln für das Schlichtungsverfahren der WIPO dem Schlichtungsverfahren zu unterwerfen. Der Ort des Schlichtungsverfahrens soll .... sein. In dem Schlichtungsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden.”


”Falls und insoweit als solche Streitigkeiten nicht innerhalb von [60] [90] Tagen seit Beginn des Schlichtungsverfahrens aufgrund des Schlichtungsverfahrens beigelegt werden, sind sie nach Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei gemäss den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [60] [90] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei gemäss den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll .... sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von .... entschieden werden.”

Bestehende Streitigkeiten

Schlichtungsverfahren

”Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit gemäss den Regeln für das Schlichtungsverfahren der WIPO dem Schlichtungsverfahren zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

”Der Ort des Schlichtungsverfahrens soll .... sein. In dem Schlichtungsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden.”

Schiedsgerichtsverfahren

”Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit gemäss den Regeln für das Schiedsgerichtsverfahren der WIPO der endgültigen Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

”Das Schiedsgericht soll aus [drei Schiedsrichtern] [einem Einzelschiedsrichter] bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll .... sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von .... entschieden werden.”

Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren

”Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit gemäss den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO der endgültigen Entscheidung im beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

”Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll .... sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von .... entschieden werden.”

Schlichtungsverfahren mit für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit nachfolgendem Schiedsgerichtsverfahren

”Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit gemäss den Regeln für das Schlichtungsverfahren der WIPO dem Schlichtungsverfahren zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

”Der Ort des Schlichtungsverfahrens soll .... sein. In dem Schlichtungsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden.”

”Wir kommen ferner überein, eine solche Streitigkeit, falls und insoweit als sie nicht innerhalb von [60] [90] Tagen seit Beginn des Schlichtungsverfahrens aufgrund des Schlichtungsverfahrens beigelegt worden ist, für den Fall der Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei gemäss den Regeln für das Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [60] [90] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei gemäss den Regeln für das Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht soll aus [drei Schiedsrichtern] [einem Einzelschiedsrichter] bestehen. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll .... sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von .... entschieden werden.”

Schlichtungsverfahren mit für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit nachfolgendem beschleunigtem Schiedsgerichtsverfahren

”Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit gemäss den Regeln für das Schlichtungsverfahren der WIPO dem Schlichtungsverfahren zu unterwerfen:

[Kurze Beschreibung der Streitigkeit]

”Der Ort des Schlichtungsverfahrens soll .... sein. In dem Schlichtungsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden.”

”Wir kommen ferner überein, eine solche Streitigkeit, falls und insoweit als sie nicht innerhalb von [60] [90] Tagen seit Beginn des Schlichtungsverfahrens aufgrund des Schlichtungsverfahrens beigelegt worden ist, für den Fall der Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei gemäss den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [60] [90] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei gemäss den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll .... sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die .... Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von .... entschieden werden.”