I
Verordnung über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen (Topographienverordnung, ToV)
Änderung vom 3. Dezember 2004
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Die Topographienverordnung vom 26. April 19931 wird wie folgt geändert:
Art. 2a Unterschrift 1 Eingaben müssen unterzeichnet sein. 2 Fehlt auf einer Eingabe die rechtsgültige Unterschrift, so wird das ursprüngliche Einreichungsdatum anerkannt, wenn eine inhaltlich identische und unterzeichnete Eingabe innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch das Institut nachgereicht wird. 3 Die Anmeldung zum Registereintrag muss nicht unterzeichnet sein. Das Institut kann weitere Dokumente bestimmen, für welche die Unterschrift nicht nötig ist.
Art. 2b Elektronische Kommunikation 1 Das Institut kann die elektronische Kommunikation zulassen. 2 Es legt die technischen Einzelheiten fest und veröffentlicht sie in geeigneter Weise.
Art. 3 Betrifft nur den italienischen Text.
Art. 5 Abs. 4 4 Soweit das Institut die Unterlagen zur Identifizierung elektronisch entgegennimmt (Art. 2b), kann es von diesem Artikel abweichende Anforderungen festlegen; es veröffentlicht diese in geeigneter Weise.
SR 231.21
2004-1934 5037
1
II
Topographienverordnung AS 2004
Art. 11 Abs. 3 und 4 3 Auf Antrag und gegen Kostenersatz erstellt es Papierkopien von ausschliesslich elektronisch veröffentlichten Daten. 4 Aufgehoben
Art. 12 Abs. 1–3 und 5 1 Der Antrag auf Änderung von Registereintragungen (Art. 7 Bst. c, h oder i) ist gebührenpflichtig. 2 Wird für dieselbe Topographie gleichzeitig die Eintragung mehrerer Änderungen beantragt, so ist nur die einfache Gebühr zu entrichten. 3 Betrifft nur den italienischen Text. 5 Die vollständige Löschung ist gebührenfrei. Für eine Teillöschung erhebt das Institut eine Gebühr.
Art. 14, 18 Abs. 1 und 19 Betrifft nur den italienischen Text.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
3. Dezember 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
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Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.
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