UPOV Notifikation Nr. 96
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Europäischen Gemeinschaft
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß der Rat der Europäischen Union am 29. Juni 2005 seine Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Europäische Gemeinschaft am 29. Juli 2005 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Europäische Gemeinschaft Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV sind für die Europäische Gemeinschaft fünf Beitragseinheiten (5,0) maßgebend.
29. Juni 2005