UPOV Notifikation Nr. 110
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien am 4. April 2011 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 4. Mai 2011 in Kraft treten. An diesem Tag wird die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ein Fünftel einer Einheit (0,2) maßgebend.
4. April 2011