UPOV Notifikation Nr. 105
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Ratifikation der Schweizerischen Eidgenossenschaft der Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 1. August 2008 ihre Ratifikationsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird in der revidierten Fassung von 1991 für die Schweizerische Eidgenossenschaft am 1. September 2008 in Kraft treten.
1. August 2008