MASSNAHMEN GEGEN DIESE BETRÜGERISCHE PRAXIS
- Das Internationale Büro der WIPO bittet Sie, diesen Standardtext zu benutzen oder entsprechend abzuändern, um Anmelder und Erfinder über solche betrügerischen Zahlungsaufforderungen zu informieren. [WORD]
- Rundschreiben des Generaldirektors der WIPO, Francis Gurry, an alle PCT-Vertragsstaaten und regionale Organisationen. (auf Englisch) (auf Französisch) [PDF]
Briefumschläge
PCT-Anmelder und Vertreter haben das Internationale Büro darüber unterrichtet, dass einige dieser Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt werden, die das Logo und die Adresse der WIPO/OMPI tragen. Bitte prüfen Sie solche Aufforderungen sorgfältig. Die angebotenen Dienstleistungen stammen nicht vom Internationalen Büro der WIPO.
Zahlung
Die Zahlungsaufforderungen verweisen in der Regel auf Zahlungen, die in Euro oder US Dollar, mittels Scheck und/oder Überweisung an Adressen in folgenden Länder erfolgen können:
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AT: Österreich
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CH: Schweiz
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CZ: Tschechische Republik
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CN(HK): Hong Kong
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DE: Deutschland
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IS: Island
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SK: Slowakei
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US: Vereinigte Staaten von Amerika
Warnhinweis: Zahlungsaufforderungen
Das Internationale Büro ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass PCT-Anmelder und Vertreter Zahlungsaufforderungen erhalten, die nicht vom Internationalen Büro der WIPO stammen und die nicht in Zusammenhang mit PCT-Anmeldungen stehen. Keine der angebotenen Dienstleistungen zur Eintragung in ein Patentregister steht in Zusammenhang mit der WIPO oder ihren offiziellen Veröffentlichungen.
Die Zahlungsaufforderungen beziehen sich oft auf eine bestimmte PCT- Anmeldung unter Angabe der internationalen Veröffentlichungsnummer (z.B: WO 02 xxxxxx), des Veröffentlichungsdatums, der Bezeichnung der Anmeldung, der internationalen Anmeldenummer, des Prioritätsanspruchs und der IPC Symbole; Beispiele solcher Zahlungsaufforderungen sind nachfolgend aufgeführt.
Das Internationale Büro weist darauf hin, dass PCT-Anmeldungen unverzüglich nach Ablauf von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum nur vom Internationalen Büro der WIPO veröffentlicht werden (siehe PCT Artikel 21(2)(a)); für die internationale Veröffentlichung ist keine zusätzliche Gebühr zu zahlen und die rechtlichen Wirkungen der internationalen Veröffentlichung werden in PCT Artikel 29 dargelegt.
Für Fragen bezüglich dieser Zahlungsaufforderungen kontaktieren Sie bitte das Internationale Büro telefonisch (+41 22 338 83 38) oder per Telefax (+41 22 338 83 39).
Andere Ämter für gewerblichen Rechtsschutz haben ähnliche Warnhinweise herausgegeben
- AT: Österreichisches Patentamt
- AU: Australisches Patentamt (auf Englisch)
- CH: Eidgenössiches Institut für Geistiges Eigentum
- DE: Deutsches Patent- und Markenamt
- EM: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
- EP: Europäisches Patentamt
- FR: Französisches Patentamt (auf Französisch)
- GB: Britisches Amt für Geistiges Eigentum (auf Englisch)
- IL: Israelisches Patentamt (auf Hebräisch)
- JP: Japan Patent Office (auf Japanisch)
Die Versendung solcher Aufforderungen scheint sich nicht auf den Patentbereich zu beschränken. Innerhalb der WIPO hat der Markenbereich (Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken) auf seiner Webseite einen generellen Warnhinweis (auf Englisch) in Bezug auf solche Zahlungsaufforderungen herausgegeben.




































































