Schiedsgerichtsverfahren der WIPO / Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren der WIPO
Das Zentrum ist bestrebt, Schiedsverfahren kostengünstig zu halten. In Absprache mit den Parteien und den Schiedsrichtern stellt das Zentrum sicher, dass die WIPO Verfahrensgebühren den Umständen des Streitfalls angemessen sind. Die Kosten des Schiedsverfahrens hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich der Höhe des Streitwerts und der Schwierigkeitsgrad der Streitsache. Auch das Parteiverhalten kann einen Einfluss auf die Kosten des Schiedsverfahrens haben.
Das Beschleunigte Schiedsverfahren der WIPO sieht bei den Kosten des Schiedsverfahrens Festbeträge vor, sofern der Streitwert 10 Mio US Dollar nicht übersteigt.
(Alle Beträge in US Dollar)
Art der Gebühr | Streitwert | Beschleunigtes Schiedsgerichtsverfahren | Schiedsgerichtsverfahren |
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Antragsgebühr | Jeder Betrag | 1,000 US Dollar | 2,000 US Dollar |
Verwaltungsgebühr (*) | Bis 2.5 Mio US Dollar | 1,000 US Dollar | 2,000 US Dollar |
Über 2.5 Mio bis 10 Mio US Dollar | 5,000 US Dollar | 10,000 US Dollar | |
Über 10 Mio US Dollar | 5,000 US Dollar +0.05% des Betrages über 10 Mio bis zu einer Höchstgebühr von 15,000 US Dollar |
10,000 US Dollar +0.05% des Betrages über 10 Mio bis zu einer Höchstgebühr von 25,000 US Dollar |
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Honorar der/des Schiedsrichter(s) (*) | Bis 2.5 Mio US Dollar | 20,000 US Dollar (Festbetrag) (**) |
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Über 2.5 Mio bis zu 10 Mio US Dollar | 40,000 US Dollar (Festbetrag) (**) |
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Über 10 Mio US Dollar | Wie vom Zentrum in Absprache mit den Parteien und dem Schiedsrichter vereinbart |
(*) Jede Stufe gibt den Gesamtbetrag der in einem Streitfall zu zahlenden Gebühren an, z.B. beträgt die in einem Beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren bei einem Streitwert von 5 Mio US Dollar zu zahlende Verwaltungsgebühr 5,000 US Dollar (und nicht 6,000 US Dollar wie bei der Addition der beiden Gebührenstufen von 5,000 US Dollar und 1,000 US Dollar).
(**) Kann unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades der Streitsache und der vom Schiedsrichter aufgewendeten Zeit erhöht oder reduziert werden.
- Das Zentrum kann die im Zusammenhang mit einem WIPO Mediations- oder Gutachterverfahren gezahlte Verwaltungsgebühr ganz oder teilweise auf die in einem in derselben Sache eingeleiteten WIPO Schiedsgerichtsverfahren an das Zentrum zu zahlende Antrags- und Verwaltungsgebühr anrechnen.
- Das Zentrum hat vor der Einsetzung des Schiedsgerichts in Beratung mit den Parteien und dem jeweiligen Schiedsrichter den Stunden- oder Tagessatz des Schiedsrichters festzusetzen, wobei Umstände wie die Höhe des Streitwertrs, die Anzahl der Parteien, der Schwierigkeitsgrad der Streitsache sowie die Stellung des Schiedsrichters und etwaige besondere vom Schiedsrichter verlangte Qualifikationen zu berücksichtigen sind.
- Ein Schiedsrichter ist verpflichtet, eine detaillierte und genaue Aufzeichnung der im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens vorgenommenen Tätigkeiten und aufgewendeten Stunden zu führen. Nach Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens ist den Parteien und dem Zentrum eine Kopie dieser Aufstellung zusammen mit der Rechnung des Schiedsrichters zu übermitteln.
- Nach Beratung mit den Parteien und dem Schiedsgericht hat das Zentrum den an den Einzelschiedsrichter zu zahlenden endgültigen Betrag oder die an den Vorsitzenden und die Beisitzer eines Dreierschiedsgerichts zu zahlenden endgültigen Beträge festzulegen, wobei die Stunden- oder Tagessätze sowie Höchstsätze und andere Umstände wie der Schwierigkeitsgrad der Streitsache und des Schiedsgerichtsverfahrens, die gesamte vom Schiedsrichter aufgewendete Zeit, sowie Zeit, die reserviert aber aufgrund einer späten Verschiebung oder Absage von mündlichen Verhandlungen nicht genutzt wurde, die Sorgfalt des Schiedsgerichts und die Schnelligkeit des Schiedsgerichtsverfahrens zu berücksichtigen sind.
- Beträge, die in anderen Währungen als US Dollar beziffert sind, sind, sofern notwending, zum Zwecke der Berechnung der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens auf der Grundlage des am Tag der Zahlung gültigen offiziellen Wechselkurses der Vereinigten Nationen umzurechnen.
- Zum Zwecke der Berechnung der Gebühren ist der Streitwert einer Widerklage dem Streitwert der Klage hinzuzurechnen.
- Auf beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren sind nur die Nummern 1, 3, 5 und 6 der obigen Absätze anwendbar.
- Die Verwaltungsgebühren des Zentrums reduzieren sich um 25%, sofern eine Partei (oder beide Parteien) als Anmelder oder Erfinder in einer veröffentlichten PCT-Anmeldung, als Inhaber internationaler Registrierungen nach dem Haager oder dem Madrider System oder als WIPO Green Technology- Anbieter oder Nutzer genannt wird (werden).
Zahlungsinformationen
1. Zahlungen an das WIPO-Zentrum sind auf folgende Weise vorzunehmen:
i) Banküberweisung:
- Zahlungen in US Dollar: WIPO Account IBAN CH6804835063039782000, Credit Suisse, CH-1211 Geneva 70, Switzerland, SWIFT Code CRESCHZZ80A
- Zahlungen in Euro: WIPO Account IBAN CH3304835048708082003, Credit Suisse, CH-1211 Geneva 70, Switzerland, SWIFT Code CRESCHZZ80A
- Zahlungen in Schweizer Franken (CHF): WIPO Account IBAN CH5104835048708081000, Credit Suisse, CH-1211 Geneva 70, Switzerland, SWIFT Code CRESCHZZ80A
- Zahlungen in Pfund (GBP): WIPO Account IBAN CH6504835048708082000, Credit Suisse, CH-1211 Geneva 70, Switzerland, SWIFT Code CRESCHZZ80A
(Bei der Überweisung geben Sie bitte den Zweck der Zahlung an sowie die Verfahrensnummer oder die Namen der Parteien des Verfahrens)
ii) Abzug vom aktuellen WIPO Konto
2. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
3. Sämtliche Bank- und Überweisungsgebühren sowie andere Beträge, die im Zusammenhang mit einer Zahlung an das WIPO Zentrum erhoben werden konnen, sind von der zahlenden Partei zu tragen.